Prüfung zu Jahresende, die alles rettet?

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Gegen Ende eines jeden Schuljahres stehen Lehrkräfte oft unter Entscheidungsdruck: Wie soll mit Jugendlichen mit negativen Leistungen umgegangen werden? Eine immer wieder diskutierte Maßnahme ist die sogenannte „rettende” mündliche Prüfung – eine Zusatzleistung, die in letzter Minute doch noch die Versetzung ermöglichen soll. Doch kann sie tatsächlich eine sinnvolle Grundlage für eine Versetzungsentscheidung sein?

Auch auf der 12. Pädagogischen Inspirationskonferenz der schwedischen Universität LTH (Lunds Tekniska Högskola) wurde dieses Thema unter dem Titel „Oral Examination as an Opportunity for Increased Student Learning“ (2023) diskutiert. Es ist nämlich nachvollziehbar, dass eine zusätzliche mündliche Prüfung als gerechte Lösung empfunden wird. Sie bietet die Möglichkeit, Lernfortschritte, die sich vielleicht erst spät zeigen, sichtbar zu machen. Gerade in der Pubertät oder bei individuellen Lernentwicklungen kann es vorkommen, dass Schüler:innen erst im letzten Drittel des Schuljahres deutlich aktiver und erfolgreicher mitarbeiten. Eine abschließende Prüfung scheint dann eine Möglichkeit zu sein, diesen späten Fortschritt zu belohnen.

Darüber hinaus vermittelt eine solche Prüfung das Gefühl von Fairness, da sie die Gelegenheit zur Selbstkorrektur und zur aktiven Einflussnahme auf die eigene schulische Laufbahn bietet. Wer monatelang mit dem Gefühl lebt, den Anforderungen nicht zu genügen, kann in einer mündlichen Prüfung zeigen, dass mehr in ihm oder ihr steckt, als die Jahresnoten vermuten lassen. Dies soll pädagogisch motivieren, Verantwortung fördern und Mut machen.

Doch so plausibel dieses Modell auf den ersten Blick erscheint, so problematisch ist es laut der LTH bei genauerer Betrachtung. Schule ist kein Ort kurzfristiger Leistungserhebung, sondern ein langfristiger Lernprozess. Ein ganzes Schuljahr besteht aus täglichem Unterricht, kontinuierlicher Arbeit, Rückmeldungen und der Entwicklung von Selbstständigkeit – all das kann eine einzelne mündliche Prüfung nicht widerspiegeln.

Aus rechtlicher Sicht ist es ebenfalls fraglich, ob eine einzelne Prüfung als ausschlaggebendes Kriterium für eine so grundlegende Entscheidung wie die Versetzung herangezogen werden darf. Es widerspricht dem Prinzip einer ganzheitlichen Leistungsbewertung, wenn ein zuvor negativer Notenschnitt durch eine einmalige Leistung scheinbar grundlegend korrigiert wird – zumal eine solche Prüfung den rechnerischen Gesamtdurchschnitt in der Regel kaum verändert.

Fazit

Der Wunsch nach einer zweiten Chance ist nachvollziehbar und verdient Aufmerksamkeit. Dennoch darf die mündliche Prüfung am Ende des Schuljahres nicht fälschlicherweise als letzte Rettung betrachtet werden, denn schulisches Lernen umfasst weit mehr als eine Momentaufnahme. Eine gelungene mündliche Leistung kann ein ermutigendes Zeichen sein, doch sie kann die kontinuierlichen Lernprozesse über das gesamte Schuljahr hinweg nicht ersetzen – eben jene Prozesse, die letztlich die Grundlage für eine fundierte Versetzungsentscheidung bilden sollten.

Deshalb lautet die pädagogisch ehrliche Antwort: Nein, eine solche Prüfung darf nicht über die Versetzung entscheiden. Die Frage, ob ein Schüler oder eine Schülerin bereit für das nächste Schuljahr ist, muss ganzheitlich, kontinuierlich und auf der Grundlage von quantitativen und qualitativen Bewertungen des gesamten Schuljahres beurteilt werden. Alles andere wäre eine pädagogische Verkürzung und eine falsche Botschaft an die Jugendlichen.

 

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