Das neue Fach Gesellschaftliche Bildung

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Mit großer Mehrheit hat das Lehrerkollegium der WFO Heinrich Kunter (im Bild einige der Teilnehmer) bei der Sitzung am 10. Dezember das Schulcurriculum für das vom Unterrichtsministerium neu vorgesehene Fach Gesellschaftliche Bildung im Rahmen des Fächerübergreifenden Lernbereichs beschlossen. Die Sitzung der mehr als 80 Lehrerinnen und Lehrer fand in Online-Form auf Google Meet statt.

 

Der Beschluss des Lehrerkollegiums

 

1. Erarbeitung des Schulcurriculums für den Fächerübergreifenden Lernbereich (in Folge: FÜL) Gesellschaftliche Bildung

Das Schulcurriculum für den FÜL Gesellschaftliche Bildung, gegliedert nach den Schwerpunkten „Verwaltung, Finanzwesen und Marketing“, „Wirtschaftsinformatik“ und „Weltwirtschaft und Handel“, laut Anlage A ist für das Schuljahr 2020/21 genehmigt. Es wird im Schuljahr 2021/22 überarbeitet und angepasst. Bis zur Beschlussfassung durch das Lehrerkollegium bleibt das Curriculum laut Anlage A in Kraft.
Fächerübergreifende Lernangebote können von einer oder mehreren Lehrpersonen oder von externen Referentinnen bzw. Referenten abgehalten werden.
Die im Schulcurriculum für den FÜL Gesellschaftliche Bildung festgelegten Themen/Inhalte bzw. Bildungsund Unterrichtstätigkeiten stellen auch die Fächerübergreifenden Lernangebote laut Stundentafel gemäß Rahmenrichtlinien und Beschluss des Schulrates Nr. 16 vom 27.03.2020 dar.

2. Bewertung des FÜL Gesellschaftliche Bildung

Die Bewertung des FÜL Gesellschaftliche Bildung erfolgt in allen Klassen am Jahresende in der von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Form.

Bewertung im ersten Biennium (1./2. Klasse)
Im ersten Biennium fließt die Bewertung in die Fächer ein, die Themen des FÜL Gesellschaftliche Bildung laut Schulcurriculum behandeln.

Bewertung im zweiten Biennium (3./4. Klasse) und in der 5. Klasse
Im zweiten Biennium und in der 5. Klasse vergeben die Lehrpersonen der Fächer laut Anlage B, in denen die meisten Unterrichtsstunden für die Behandlung von Themen des FÜL Gesellschaftliche Bildung verwendet werden, eine einzige Note für den FÜL Gesellschaftliche Bildung im digitalen Register. Diese basiert auf einem oder mehreren geeigneten Bewertungselementen.
Diese Bewertungselemente beziehen sich ausschließlich auf die Bildungsziele und Themen laut Curriculum für den FÜL Gesellschaftliche Bildung und nicht auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen des Faches, in dem sie erhoben werden, ausgenommen beide fallen zusammen. In diesem Fall können die Bewertungselemente sowohl ins Fach als auch in den FÜL Gesellschaftliche Bildung, also zweimal, einfließen. Die Bewertungselemente für den FÜL Gesellschaftliche Bildung können sowohl eigens erhoben als auch Bewertungselementen des Faches entnommen werden.
Die Erhebung von Bewertungselementen für den FÜL Gesellschaftliche Bildung und die entsprechenden Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld transparent gemacht.
Bei der Vergabe der einzigen Note für den FÜL Gesellschaftliche Bildung achten die zuständigen Lehrpersonen laut Anlage B darauf, dass diese Noten zeitlich über das gesamte Schuljahr verteilt sind.
Die Lehrpersonen können die vergebenen Noten aufgrund transparenter Kriterien gewichten. Im Zweifelsfall entscheidet der Klassenrat über die Gewichtung.
Bei der Bewertungskonferenz am Jahresende wird, ausgehend von den vergebenen einzelnen Noten, auf Vorschlag des Koordinators/der Koordinatorin für den FÜL Gesellschaftliche Bildung auf Ebene des Klassenrates, die Bewertung für den FÜL Gesellschaftliche Bildung vom Klassenrat vergeben.
In den Fächern, die laut Curriculum Themen/Inhalte im FÜL Gesellschaftliche Bildung behandeln und gemäß Anlage B keine Note für die Ziffernnote des FÜL Gesellschaftliche Bildung im Zeugnis vergeben, kann für die behandelten Themen/Inhalte eine Bewertung in das Fach einfließen.


3. Umsetzung und Koordinierung auf Ebene des Klassenrates

Die Klassenräte sind für die Umsetzung des Curriculums und die Erreichung der Bildungsziele für den FÜL Gesellschaftliche Bildung verantwortlich.
Sie stellen sicher, dass jährlich mindestens 28 Stunden (zu 60 Minuten) an Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten laut Curriculum für den FÜL Gesellschaftliche Bildung durchgeführt werden. Zusammen mit den Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten im Fächerübergreifenden Lernbereich Bildungswege Übergreifende Kompetenzen und Orientierung (ehemals Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt, siehe eigenes, vom Lehrerkollegium beschlossenes Konzept) werden im fächerübergreifenden Lernbereich von der 1. bis zur 5. Klasse insgesamt mindestens 224 Stunden an Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten durchgeführt.
Der Klassenvorstand jeder Klasse nimmt die koordinierenden Aufgaben zum FÜL Gesellschaftliche Bildung auf Ebene des Klassenrates wahr. Er achtet insbesondere darauf, dass die Themen/Inhalte bzw. Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten laut Curriculum zum FÜL Gesellschaftliche Bildung abgewickelt werden und bringt im 2. Biennium und in der 5. Klasse bei der Bewertungskonferenz am Jahresende, ausgehend von den vergebenen einzelnen Noten, einen Vorschlag für die Bewertung des FÜL Gesellschaftliche Bildung ein.
Die Koordinierung auf Ebene des Klassenrates sollte im integrierenden Schulvertrag für die Vergabe der Leistungsprämie berücksichtigt werden.

4. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Im laufenden Schuljahr wird bei der Umsetzung des Curriculums für den FÜL Gesellschaftliche Bildung der Tatsache Rechnung getragen, dass das Curriculum erst mit gegenständlichem Beschluss genehmigt wird. Aufgrund der aktuellen Planungen der Klassenräte und der verkürzten Zeit können im Schuljahr 2020/21 entsprechende Reduzierungen der Themen/Inhalte bzw. Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten im FÜL Gesellschaftliche Bildung erfolgen.
Bis zur Berücksichtigung der Koordinierung auf Ebene des Klassenrates für die Vergabe der Leistungsprämie im integrierenden Schulvertrag, wird diese Tätigkeit mit 2 Verwaltungsüberstunden pro Schuljahr vergütet.
Der Beschluss des Lehrerkollegiums vom 01.10.2020, Nr. 8/20-21 bleibt für das laufenden Schuljahr 2020/21 in Kraft und ist mit Wirkung ab dem nächsten Schuljahr 2021/22 widerrufen.
Die von den Klassenräten gemäß Beschluss des Lehrerkollegiums vom 01.10.2020, Nr. 8/20-21 für das Schuljahr 2020/21 geplanten fächerübergreifenden Lernangebote werden wie geplant durchgeführt.

 

 

 

 

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