Reform der Verhaltensnoten ist nun Gesetz Die geplante Schulreform in Rom zu den Verhaltensnoten ist nun Gesetz. Sie sieht unter anderem vor, dass das Verhalten stärker in die Gesamtbewertung einfließt und bei schlechten Noten strenge Konsequenzen folgen. Die italienische Abgeordnetenkammer hat vor einigen Tagen das Gesetz zur Bewertung von Schüler:innen mit 154 Ja-Stimmen, 97 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen verabschiedet. Der Gesetzesentwurf war zuvor bereits vom Senat gebilligt worden und ist nun offiziell Gesetz. Die Umsetzung wird in Rom überprüft und teilweise bereits im aktuellen Schuljahr wirksam. Die genaue Umsetzung in Südtirol liegt dabei nicht zuletzt beim deutschen Schulamt und bei jeder Schule selbst. Bildungsminister Giuseppe Valditara betonte, dass das neue Gesetz ein entscheidender Schritt sei, um das Schulsystem zu reformieren. Es soll die Schüler:innen zu mehr Eigenverantwortung anregen und gleichzeitig die Autorität der Lehrkräfte stärken. Verhaltensnote: Konsequenzen bei niedriger Note Das Gesetz bringt wesentliche Änderungen in der Bewertung des Verhaltens von Schüler:innen an Mittel- und Oberschulen mit sich. Wird eine Verhaltensnote von 6 vergeben, wird die Entscheidung über die Versetzung in die nächste Klasse ausgesetzt. Die Schüler:innen müssen stattdessen einen kritischen Aufsatz zu Themen der aktiven und solidarischen Bürgerschaft verfassen, der benotet wird. Sollte der Aufsatz nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres eingereicht oder ungenügend bewertet werden, führt dies zur Nichtversetzung. Erhalten Schüler:innen eine Verhaltensnote unter 6, entscheidet der Klassenrat über die Nichtversetzung oder den Ausschluss von der Abschlussprüfung (Matura). Das Verhalten soll außerdem ein größeres Gewicht in der Gesamtbewertung bekommen. Selbst eine Mindestnote von 7 reicht nicht mehr aus, um gute Endnoten zu erzielen. Um das höhere Bildungsguthaben zu erhalten, muss eine Verhaltensnote von mindestens 9 vorliegen. Die Disziplinarordnung Das Gesetz überarbeitet auch die Regeln zur Disziplinarordnung für Schüler:innen . Eine wichtige Änderung betrifft den zeitlich begrenzten Ausschluss von der Schule, der maximal 15 Tage dauern darf: Bei Ausschlüssen von bis zu zwei Tagen müssen Schüler:innen an Reflexionsaktivitäten, wie z. B. Vorträgen oder Workshops, teilnehmen und sich mit den Folgen ihres Fehlverhaltens auseinandersetzen. Ausschlüsse von mehr als zwei Tagen verpflichten die Schüler:innen zu gemeinnütziger Arbeit in Einrichtungen, die von der Schule in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ausgewählt werden. Diese Aktivitäten können auch nach der Rückkehr in den Unterricht fortgesetzt werden, je nach Entscheidung des Klassenrats, unter Berücksichtigung von Prinzipien wie zeitliche Begrenzung, stufenweises Vorgehen und Verhältnismäßigkeit. Bewertung Eine weitere Neuerung betrifft die Bewertung des Lernfortschritts der Schüler:innen. Alle schulischen Leistungen werden nun in Dezimalnoten von 1 bis 10 bewertet, sowohl für Zwischen- als auch für Endnoten. Ob diese Regelung auch in Südtirol angewandt wird, bleibt abzuwarten. Strafen bei Beleidigungen und grobem Fehlverhalten Das Gesetz sieht zudem vor, dass bei Beleidigungen oder Vergehen gegenüber dem Schulpersonal – sei es die Schulleitung, Lehrkräfte oder anderes Personal – Geldstrafen zwischen 500 und 10.000 Euro verhängt werden können. Diese Entscheidung liegt bei den polizeilichen und gerichtlichen Organen. Die Strafen dienen als Schadensersatz zugunsten der Schule, an der das betroffene Personal tätig ist. Ein Teil der Reform, einschließlich der Änderungen in der Bewertung an Grundschulen, soll bereits im laufenden Schuljahr in Kraft treten. Genauere Anweisungen zur Umsetzung folgen durch weitere normative Regelungen. Inwieweit die Reform in Südtirol umgesetzt wird, bleibt abzuwarten, doch sicher ist, dass dieses staatliche Gesetz in irgendeiner Form auch staatliche Schulen in Südtirol betreffen wird. Link zum Artikel: https://www.orizzontescuola.it/voto-in-condotta-bocciatura-con-il-5-con-il-6-rimandato-a-settembre-fino-a-10mila-euro-per-chi-offende-personale-scolastico-e-legge/