Arbeitsschutz: Schon 180 Zeugnisse verteilt

arbeitsschutzZum ersten Mal wurden im Schuljahr 2013/14 an der WFO "Heinrich Kunter", Bozen, Kurse für die Allgemeine Ausbildung zum Arbeitsschutz angeboten. Fast 300 Schülerinnen und Schüler nahmen an den Kursen teil, und nicht weniger als 180 holten sich am Ende der vierstündigen Ausbildung nach einem bestandenen Test die begehrten Zeugnisse. Diese sind in der Arbeitswelt heute unumgänglich. Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, müssen in Zukunft eine Bestätigung über die bestandene Grundausbildung nachweisen. Auch die Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal der Handelsoberschule Bozen absolvierten im letzten Schuljahr die Grundausbildung und legten den Abschlusstest ab.

 

 

"Die meisten der 140 Maturantinnen und Maturanten haben in den letzten Wochen des abgelaufenen Schuljahres an den Kursen teilgenommen  und die Prüfung erfolgreich bewältigt", weiß der Zuständige für die Arbeitsschutz-Ausbildung an der WFO Bozen, Alfred Fischnaller. "Aber auch einige Viert- und Drittklässler und sogar einige Schülerinnen und Schüler des Bienniums verfügen schon über das Zeugnis."

Im Schuljahr 2014/15 werden die Kurse an der HOB erneut angeboten, una auch die Prüfungen werden wieder abgenommen. Die Ausbildung erfolgt online über das Portal copernicus.bz.it und dauert zumindest vier Stunden.

Bei der Ausbildung ist ein Lernmodul am Computer - unterteilt in sechs Kapitel - zu absolvieren, wobei nach jedem Kapitel ein Zwischentest bestanden werden muss. Am Schluss steht der Abschlusstest auf dem Programm. In der Regel erfolgt die Ausbildung in mehreren Schritten im Verlauf von einer oder zwei Wochen, sie kann aber auch an einem Tag durchgeführt werden.

Die sechs Kapitel
Entwicklung Arbeitsschutz (30 Minuten)
Gesetzliche Grundlagen (60')
Begriffe (40')
Sicherheitsbewusstes Verhalten (30')
Verantwortlichkeit und Sanktionen (20')
Aufsichtsorgane (20')

Die Allgemeine Ausbildung zum Arbeitsschutz

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sorgt dafür, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine angemessene Information erhält:

  • über die Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, in Bezug auf die Tätigkeiten des Betriebes
  • über eingesetzte Maßnahmen und Verfahren bezüglich Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Räumung der Arbeitsstätten
  • über die Namen der Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe
  • über die Namen der Leiterin bzw. des Leiters des Arbeitsschutzdienstes, des Beauftragten des Arbeitsschutzdienstes und des Betriebsarztes
  • über die besonderen Gefährdungen, denen die Bediensteten ausgesetzt sind, in Bezug auf die durchgeführte Tätigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen und die diesbezüglichen Betriebsanweisungen
  • über die Gefahren beim Umgang und bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen, auf der Grundlage der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Sicherheitsdatenblätter
  • über die im Betrieb angewandten Vorbeuge-, und Schutzmaßnahmen bei Arbeitsabläufen und Tätigkeiten.

Der Inhalt der Information muss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leicht verständlich sein und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse ermöglichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderer Sprachkulturen, muss im Voraus die Überprüfung des Sprachverständnisses erfolgen.

Die Arbeitgeberin bzw. derArbeitgeber gewährleistet, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine ausreichende und angemessene Aus- und Fortbildung betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, erhält. Dies mit Berücksichtigung der Sprachkenntnis und im Besonderen:

  • über die Begriffe Risiko, Schaden, Prävention, Schutz, Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Rechte und Pflichten aller Beteiligten, Kontroll- und Aufsichtsbehörden, Fürsorgeämter
  • über mögliche Gefährdungen und Schadensfälle bei der Arbeitstätigkeit und den anzuwendenden Verhütungsmaßnahmen im Betrieb oder im spezifischen Arbeitsbereich

Die Information, Aus- und Fortbildung, und wo notwendig die praktische Schulung, muss stattfinden bei:

  • der Einstellung
  • der Versetzung oder der Änderung der Aufgabenbereiche
  • der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Fertigungsverfahren und neuer gefährlicher Arbeitsstoffe

Die Information und Aus- und Fortbildung muss regelmäßig in Zusammenhang mit dem Wandel der Gefährdungen oder beim Auftreten neuer Gefährdungen wiederholt werden.

Die praktische Schulung erfolgt am Arbeitsplatz durch eine erfahrene Person.

 

Anschrift

WFO - Heinrich Kunter
Guntschnastr. 1 - 39100 Bozen
Tel 0471 281054
Außensitz: Cadornastr. 12a
Tel 0471 261065
os-wfo.bozen@schule.suedtirol.it
wfo.bozen@pec.prov.bz.it
Steuernr. 8000 244 0214
CUU: UFWMKM

Öffnungszeiten Sekretariat:
MO - FR:  8:00 - 10:45 Uhr
an Schultagen: 14:30 - 16:00 Uhr

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