Neue Regeln zur Handynutzung im Unterricht

phones25 (100).png

Seit wenigen Tagen gilt an der WFO.bz eine neue Regelung, die den Umgang mit Smartphones im Schulalltag neu ordnet und die Nutzung der Geräte während des Unterrichts deutlich einschränkt.

Beschlossen wurde die Änderung vom Schulrat am 9. Dezember 2025, nachdem mehrere Rückmeldungen eingegangen waren, darunter Gutachten des Elternrates, des Schülerrates und des Lehrerkollegiums. Zusätzlich wurde eine schulinterne Umfrage durchgeführt, die ein Bild davon liefern sollte, wie Smartphones im Schulalltag wahrgenommen und genutzt werden.

Auslöser war eine Vorgabe auf staatlicher Ebene. Ein Rundschreiben des Unterrichtsministeriums hat die bisher für Grund- und Mittelschulen geltenden Einschränkungen auf die Oberschulen ausgeweitet. Dabei haben die Bildungsdirektionen Südtirols den einzelnen Schulen Spielraum bei der Umsetzung eingeräumt. Die WFO.bz hat diesen genutzt und die bestehende Schul- und Disziplinarordnung entsprechend angepasst.

flugm25.jpg

Im Mittelpunkt der Neuerung steht der Zeitpunkt. Ab 7:50 Uhr müssen Smartphones ausgeschaltet oder zumindest im Flugmodus sein. Sie sind wegzuräumen und dürfen nicht sichtbar sein. Diese Regelung gilt für den gesamten Stundenplan der Schule und schließt auch den Stundenwechsel sowie den Weg in alle Fachräume mit ein. Der Rahmen ist klar gezogen und lässt nur wenig Raum für Ausnahmen.

Erlaubt bleibt die private Nutzung vor der ersten Unterrichtsstunde am Morgen sowie während der Vormittags- und der Mittagspause. Im Unterricht können Smartphones, Laptops oder Tablets eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Lehrperson. Ohne diese Erlaubnis bleiben mobile Endgeräte ungenutzt und außer Sichtweite. Das Smartphone bleibt im Rucksack oder in der Jackentasche. Auch kurze Wege durch das Gebäude ändern daran nichts.

phones25 (2).png

Die schulinterne Disziplinarordnung legt das Vorgehen bei Verstößen fest. Eine unerlaubte Nutzung gilt zunächst als leichter Verstoß und hat in der Regel eine mündliche Ermahnung oder eine Eintragung im digitalen Register zur Folge. In bestimmten Fällen muss das Gerät für die Dauer der Unterrichtseinheit auf das Pult gelegt werden. Wiederholte Verstöße werden als mittelschwer eingestuft und mit einem Disziplinarvermerk festgehalten. Ab drei solchen Vermerken entscheidet der Klassenrat über weitere Maßnahmen, die von erzieherischen Aufgaben bis zu zeitlich begrenzten Ausschlüssen von bestimmten schulischen Tätigkeiten reichen. Alle Regelungen sind Teil der aktualisierten Schulordnung und dort verbindlich festgeschrieben.

Der Ton des Beschlusses ist sachlich und klar. Das Smartphone muss zu einer fixen Uhrzeit aus dem Blickfeld verschwinden und darf ohne ausdrückliche Genehmigung nicht genutzt werden. Das früher griffbereite Gerät auf der Schulbank gehört damit der Vergangenheit an.

 

 

Anschrift

WFO - Heinrich Kunter
Guntschnastr. 1 - 39100 Bozen
Tel 0471 281054
Außensitz: Cadornastr. 12a

os-wfo.bozen@schule.suedtirol.it
wfo.bozen@pec.prov.bz.it
Steuernr. 8000 244 0214
CUU: UFWMKM

Öffnungszeiten Sekretariat:
MO - FR:  8:00 - 12:00 Uhr
an Schultagen:
MO - DO: 14:30 - 16:00 Uhr

Tritt jetzt dem WFO-Alumniclub bei!

alumni-qrcode.png

Schulkalender 2025/26

2025.26.PNG

Schüler/innen helfen Schüler/innen

Plattform für Nachhilfeangebot von WFO-Schüler/innen
Link: Schüler/innen helfen Schüler/innen

info13

Prep centre logo CMYK

Follow us on

Freie Stellen und Supplenzstellen

Kriterien der Schulführungskraft für die Direktvergabe von freien Stellen und Supplenzstellen: Link

Bewerbung für eine Supplenzstelle

Sie möchten an unserer Schule unterrichten? Bitte tragen Sie sich hier ein: www.blikk.it/supplenz

NEU! Präsentationsvideo WFO.bz

Zentrum für Information und Beratung - ZIB

zib

Unser ZIB bietet Information und Beratung zu verschiedenen Themen. Klicke hier für weitere Informationen.

Logo ProLinguaE farbe rgb

 

Erasmus ELLEu

DE Finanziert von der Europäischen Union POS

 

PNRR - Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza

PNRR