Selbsttests starten am Dienstag, 13. April

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Ab Dienstag, 13. April 2021, werden an der WFO Bozen an jedem Dienstag und Freitag die nasalen Antigen-Selbsttests des  Südtiroler Sanitätsbetriebs durchgeführt. "Ich erinnere daran, dass es sich laut Leitlinien des Sanitätsbetriebs um Tests zur Selbstverabreichung handelt, die aufgrund der Verwendungsmethoden grundsätzlich als 'Vortests' (Screenings) asymptomatischer Personen anzusehen sind", sagt Dir. Ralf Stefan Troger in einem Schreiben an die Schulgemeinschaft. Im Bild zwei Mitarbeiter des Weißen Kreuzes mit Dir. Troger bei der Vorstellung der Tests - mit Schulung für die Lehrpersonen - in der Aula Magna.

 

Das Rundschreiben von Dir. Ralf Stefan Troger vom 12. April 2021 an die Schulgemeinschaft


Die Antigen-Selbsttests erfolgen an der WFO Bozen an Dienstagen und Freitagen in der Zeit von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr in einer Teststraße in der Aula Magna des Haupt- und des Außensitzes. In dieser Zeit bleiben die Haupteingänge der Schulgebäude verschlossen. Alle Personen betreten die Schule in der Zeit von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr über die Teststraße.

Die Teilnahme an der Testung ist für alle anwesenden Schüler/-innen verpflichtend. Lehrpersonen und Mitarbeiter/-innen können auch an den Tests teilnehmen. Die Schüler/-innen sind aufgefordert, dienstags und freitags unbedingt möglichst früh zur Schule zu kommen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Durchführung der Tests erfolgt an mehreren Tischen, an denen jeweils eine geschulte Aufsichtsperson für die ordnungsgemäße Abwicklung der Selbsttests sorgt. Die Aufsichtspersonen müssen Schutzhandschuhe und FFP2-Masken tragen.

Alle Personen müssen die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln einhalten. Sollten die Plätze an den Testtischen bereits besetzt sein, fungiert die jeweilige Aula Magna als Warteraum.

Schülerinnen und Schüler, die über eine Bescheinigung (digital oder in Papierform) eines negativen Ergebnisses eines außerschulisch durchgeführten Antigen- oder PCR-Tests verfügen, die nicht älter als 72 Stunden ist, können diese der Aufsichtsperson vorlegen und müssen nicht an der Testung teilnehmen. Die Aufsichtsperson überprüft die Bescheinigung und vermerkt auf dem Ableseformular, dass eine solche vorgelegt wurde. Die Positivität auf SARS-CoV-2 in den letzten drei Monaten befreit die Schüler/-innen hingegen nicht von der Pflicht zur Teilnahme an der Testung.

Zu Beginn der Testung erhalten die zu testenden Personen von der Aufsichtsperson das notwendige Material, entpacken es und bereiten es vor. Es wird empfohlen, das Ableseformular bereits mit den eigenen Daten ausgefüllt mitzubringen (leere Formulare liegen an den Haupteingängen der Schulgebäude auf).

Für die Durchführung der Tests liegt auf den Tischen eine Anleitung auf. Nach Durchführung des Tests wird die weiße Testkassette mit Klebeband auf dem Ableseformular befestigt. Die anderen Materialien werden fachgerecht entsorgt (Abfallkübel mit doppeltem Müllsack) und die Auflageflächen werden von der Aufsichtsperson nach jedem Testdurchgang desinfiziert.

Die Ableseformulare mit den angeklebten Testkassetten werden von einer Aufsichtsperson verwahrt. Die getesteten Personen müssen das Testareal nach der Testung unverzüglich verlassen.

Zwischen 15 und 30 Minuten nach Abnahme des Tests liest die Aufsichtsperson das Testergebnis ab, vermerkt es auf dem Ableseformular und unterschreibt dieses. Nach der Unterschrift wird die Testkassette vom Ableseformular abgelöst und wie oben beschrieben entsorgt. Die unterzeichneten Formulare werden dem Sekretariat übergeben und von diesem in eine Datenbank eingetragen.

Sollte der Test eines Schülers/einer Schülerin ein ungültiges Ergebnis erbracht haben, wird der/die Schüler/-in vom Sekretariat zur erneuten Testung in einen eigens dafür vorgesehenen Raum gerufen.

 

Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die betreffende Person von den Mitarbeiterinnen des Sekretariats informiert und es werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

1. Bei Schülerinnen/Schülern werden die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Sekretariat informiert.

2. Minderjährige Schüler/-innen müssen von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden und werden bis zur Abholung in dem dafür vorgesehenen Quarantäne-Raum (Isolationsraum) am Haupt- bzw. Außensitz untergebracht und dort von einer erwachsenen Person beaufsichtigt, die keine Risikofaktoren für eine schwere COVID-19-Form aufweist.
Die Aufsichtsperson trägt eine FFP2-Maske sofern sie den entsprechenden Atemschutzkurs besucht hat. Andernfalls muss eine chirurgische Maske getragen werden. Der Quarantäne-Raum muss gereinigt und desinfiziert werden, sobald die Person mit positivem Testergebnis ihn verlassen hat.
Volljährige Schüler/-innen und andere Personen mit positivem Testergebnis verlassen die Schule ohne Begleitung.

3. Das positive Testergebnis wird von der Schulverwaltung in der entsprechenden Web-App des Sanitätsbetriebes eingegeben. Für die betroffene Person besteht keine Meldepflicht.

4. Der Dienst der Epidemiologischen Überwachung führt die notwendigen Kontrollen durch und sendet den Eltern bzw. der Person ein Schreiben zur vorbeugenden Isolierung zu. Gleichzeitig wird der/die Betreffende für einen PCR-Test vorgemerkt. Bis zum Ergebnis des PCR- Tests bleibt der/die Betroffene in vorbeugender Isolation zu Hause.

5. Sollte sich die Person nicht einem Bestätigungstest unterziehen, werden die allgemeinen Maßnahmen angewandt, die für den Fall einer Nichtbeteiligung am Projekt vorgesehen sind (siehe Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug Nr. 15 vom 19.03.2021).

6. Die Eltern/Mitbewohner der Person, die mittels nasalem Antigentest positiv getestet wurde, werden bis zum Ergebnis des zur Bestätigung durchgeführten PCR-Tests nicht unter vorbeugende Quarantäne gestellt, sofern der Dienst der Epidemiologischen Überwachung dies nicht anders bestimmt.


Maßnahmen, die im Falle eines positiven Testergebnisses in Bezug auf die anderen Mitglieder einer betroffenen Klasse getroffen werden:

1. Die anderen Schüler/-innen bleiben in der Schule.

2. Bei molekularer Bestätigung des Indexfalls (mittels PCR-Test) wird im Abstand von 3 Tagen der nasale Antigentest in der betreffenden Klasse wiederholt.

3. Falls bei Wiederholung der Tests oder anschließender molekularer Bestätigung weitere positive Fälle (weitere bestätigte Infektionsfälle) in der Klasse zutage kommen, bewertet der Dienst der Epidemiologischen Überwachung die Einleitung von Quarantänemaßnahmen für die gesamte Klasse gemäß bereits bestehender Praxis.

4. Der Dienst der Epidemiologischen Überwachung kann auf der Grundlage der Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen weitere Maßnahmen im Bereich der Öffentlichen Gesundheit ergreifen, um enge Kontakte bereits bestätigter Fälle identifizieren zu können.

Jeder getesteten Person wird das Ergebnis des an der WFO Bozen durchgeführten nasalen Antigen-Schnelltests von der Schulverwaltung in Form einer E-Mail mitgeteilt. Diese Mitteilung versteht sich ausschließlich als Information. Diese Information ist für den Besuch der Musikschule und für die Teilnahme an Trainings und Wettkämpfen der Sportvereine verwendbar. Das Testergebnis hat eine Gültigkeit von 72h.

Schüler/-innen, die an Dienstagen oder Freitagen erst nach Schließung der Teststraße um 8:00 Uhr an die Schule kommen können, müssen sich unverzüglich im Sekretariat melden und den nasalen Antigen-Schnelltest vor Betreten der Klasse in dem eigens dafür vorgesehenen Raum vornehmen. Sie erhalten dafür vom Sekretariat eine Bestätigung in Papierform, die sie der Lehrperson beim Betreten der Klasse vorzeigen müssen. Die Lehrpersonen überprüfen das Vorhandensein der Bestätigung bei Schülerinnen/Schülern, die nach 8:00 Uhr in die Klasse kommen.

Wenn Schüler/-innen an einem Dienstag oder Freitag abwesend sind und an einem auf die Testtage folgenden Schultag (Mittwoch, Donnerstag und Montag) wieder in den Präsenzunterricht eintreten, müssen sie sich ebenfalls vor Betreten der Klasse im Sekretariat melden und den nasalen Antigen-Schnelltest in dem eigens dafür vorgesehenen Raum vornehmen. Auch in diesem Fall wird vom Sekretariat eine Bestätigung in Papierform ausgehändigt, die der Lehrperson beim Betreten der Klasse vorgezeigt werden muss.

Die Lehrpersonen, insbesondere jene, die in der 1. Unterrichtsstunde Unterricht halten, überprüfen am Mittwoch, Donnerstag und Montag, ob Schüler/-innen in der Klasse sind, die am vorhergehenden Testtag abwesend waren und ob sie den Test nachgeholt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Der Schuldirektor

Ralf Stefan Troger

 

 

 

Anschrift

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Guntschnastr. 1 - 39100 Bozen
Tel 0471 281054
Außensitz: Cadornastr. 12a
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