Umstieg auf das 50:50-Modell Das 3-Wochen-Rotationsmodell, das an der WFO Heinrich Kunter seit Schulbeginn angewandt wurde, ist bei Schülern, Eltern und Lehrpersonen in den ersten zwei Monaten gut angekommen. Die exponentiell wachsenden Coronaviruszahlen verlangen nun aber eine Änderung. Auf Weisung der Landesregierung wird an den Oberschulen Südtirols ab Mittwoch, 28. Oktober, ein 50:50-Modell eingeführt. Das heißt, dass jeweils die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz unterrichtet wird, die Hälfte Fernunterricht absolviert. Dir. Ralf Stefan Troger hat nun - gemeinsam mit dem Direktionsrat - die Vorgangsweise an der Handelsoberschule festgelegt. Maßnahme des Direktors Nr. 2/20-21 betreffend die Organisation des Präsenz- und Fernunterrichts vom 28.10.2020 bis 27.11.2020 aufgrund der Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug des Landeshauptmannes Nr. 49/2020 Aufgrund der ab Mittwoch, 28.10.2020 in Kraft tretenden Regelung, dass maximal 50% der Schüler/-innen den Unterricht in Präsenz an der Schule absolvieren, muss unser „3-Wochen-Modell“ mit zwei Wochen Präsenz- und einer Woche Fernunterricht angepasst werden. Für die laufende Woche gilt folgende Regelung: Klassen, die bereits heute im Fernunterricht sind, bleiben für diese Woche im Fernunterricht. Zusätzlich kommen ab Mittwoch, 28.10.2020 alle weiteren 2. Klassen nicht mehr an die Schule und werden bis Freitag, 30.10.2020 im Fernunterricht unterrichtet. Nach den Allerheiligenferien, ab Montag, 9.11.2020 findet dann bis 27.11.2020 ein neues „2-Wochen-Modell“ Anwendung, wobei immer die Hälfte der Klassen im Fernunterricht und die Hälfte im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Die Klassenverbände werden nicht geteilt und bleiben gemeinsam im Klassenraum. Als weitere sofortige Maßnahme werden alle Lehrausgänge, Lehrausflüge, Besichtigungen und unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, auch jene die die Bildungswege für die übergreifenden Kompetenzen und Orientierung („percorsi per le competenze trasversali ed orientamento“, kurz PCTO) betreffen, ausgesetzt. Weiterhin möglich ist die Abhaltung von curricularem Sportunterricht im Freien. Die Bildungsdirektion ist im Moment noch dabei, abzuklären, ob Punkt 1) der gestrigen Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns eine durchgängige Maskenpflicht für den Unterricht in den Klassenzimmern bedeutet. Der Text der Dringlichkeitsmaßnahme lautet: „Es besteht die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen in allen geschlossenen Orten mit Ausnahme der eigenen Privatwohnung und in allen Orten im Freien zu tragen, und zwar mit Ausnahme jener Fälle, in welchen es aufgrund der Beschaffenheit des Ortes und der Begebenheit der Situation gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen dauerhaft voneinander isoliert bleiben.“ Sobald hierzu eine Klärung erfolgt, leite ich diese Information weiter. Bis dahin gelten an unserer Schule die aktuellen Sicherheits- und Hygienerichtlinien. Mit freundlichen Grüßen Der Schuldirektor Ralf Stefan Troger