Maturanten weiter im Unsicheren

azzolina

Die Prüfungsordnung für die Maturanten des Schuljahres 2019/20 lässt weiter auf sich warten. Bildungsministerin Lucia Azzolina (im Bild) hat sich in den Medien aber erneut zu Wort gemeldet und einige weitere Andeutungen zur Abwicklung der Abschlussprüfung gemacht. So soll die Prüfung genau eine Stunde dauern. Dir. Ralf Stefan Troger versucht, die Ankündigungen der Ministerin für die Schülerinnen und Schüler der WFO Bozen zusammenzufassen.

 

"Der Einstieg zur einstündigen mündlichen Prüfung sollte mit einem 'elaborato concernente le discipline di indirizzo' erfolgen", schreibt Ralf Stefan Troger. "Dies ist  neu und es noch ist nicht ganz klar, was das genau sein wird. Es ist wohl keine Facharbeit, sondern ein Themenbereich aus den fachrichtungsspezifischen Fächern (z.B. die Fächer, die heuer für die 2. schriftliche Prüfung ausgewählt wurden). Es könnte sein, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen vereinbart wird, dass die Absolventen hier etwas (ein Thema?) ausarbeiten, mit dem die Prüfung beginnt.

Im weiteren Verlauf der Prüfung würde ein im Laufe des Jahres behandelter Text in Deutsch (vermutlich auch in Italienisch?) angesprochen.

Weiter würde es mit der Analyse des von der Kommission ausgewählten Materials gehen. Hierbei handelt es sich um das sog. Impulsmaterial, von dem vielfach schon die Rede war. Dieses wird aufbauend auf den Bericht des Klassenrates von der Prüfungskommission erstellt.

Schließlich werden die Kandidatinnen und Kandidaten über Ihre Erfahrungen aus dem Bereich 'Übergreifende Kompetenzen und Orientierung' berichten und es werden die Kompetenzen im Bereich Politische Bildung und Bürgerkunde überprüft werden."

 

"Ganz wesentlich wird die Prüfungsordnung sein, die in den nächsten Tagen/Wochen erscheinen wird", sagt Troger.

 

Externe Kandidaten und Abendschüler/-innen:

Im Gesetzesdekret ist festgeschrieben, dass die externen Kandidaten die Maturaprüfung erst im September machen. Über einen von den Südtiroler Parlamentariern eingebrachten Abänderungsantrag wollte man zumindest den Abendschülerinnen und -schülern die Möglichkeit zur Vorprüfung im Mai einräumen. Im Senat hat sich die Behandlung dieser Anfrage aber „sine die“ verschoben. Diese Entscheidung zieht sich im Moment weiter hinaus und es ist nicht abschätzbar, ob der Antrag angenommen wird und die Vorprüfungen noch innerhalb Mitte Juni stattfinden können oder ob die Vorprüfungen erst im August stattfinden müssten und die Maturaprüfung im September. Leider müssen die Abendschüler/-innen weiter vertröstet werden.

 

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