Neues Rundschreiben zum Coronavirus In einem Rundschreiben an die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Mitarbeiter nimmt der Direktor der WFO Heinrich Kunter, Ralf Stefan Troger, erneut zu den an der WFO getroffenen Regelungen in punkto Coronavirus Stellung. Dabei geht der Schulleiter insbesondere auf das Thema Fernunterricht ein. Die didaktische Tätigkeit in der Schule ist bis zum Freitag, 3. April, ausgesetzt. Rundschreiben des Schuldirektors Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung und Eingrenzung der Ausbreitung des Virus COVID-2019 aufgrund des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 9.3.2020 Sehr geehrte Lehrpersonen, Schüler/-innen, Eltern, Erziehungsberechtigte und Mitarbeiter/-innen, aufgrund des im Betreff genannten Dekrets werden für die WFO Bozen folgende zusätzliche Maßnahmen getroffen: 1. Die didaktische Tätigkeit bleibt bis einschließlich Freitag, 3. April 2020 ausgesetzt. 2. Alle Bildungsreisen, Austausch- oder Partnerschaftsinitiativen, Führungen und didaktische Ausflüge und Fortbildungen bleiben bis einschließlich 3. April 2020 ausgesetzt. Davon sind zusätzlich zu den im letzten Rundschreiben genannten Aktivitäten betroffen:a. Alle Orientierungspraktika im Zeitraum von 23.3.2020 bis 3.4.2020 sind ausgesetzt. Für die betroffenen Schüler/-innen gelten die Arbeitsaufträge des Fernunterrichts. Das Sekretariat informiert alle betroffenen Betriebe.b. Das Treffen im Rahmen des ZIB-Lehrgangs am 30.3.2020 an unserer Schule 3. Die Sitzungen aller Kollegialorgane sind bis zum 3.4.2020 ausgesetzt. Neue Termine werden mitgeteilt. Davon betroffen sind:a. Die Sitzung des Schulrates am 12.3.2020b. Die Klassenratssitzung der 1B-WM und 3A-SP am 25.3.2020c. Die für 17.03.2020 geplante und auf 24.03.2020 verschobene Lehrerkollegiumssitzungd. Die Bibliotheksratssitzung am 19.03.2020 4. Angesichts des Unterrichtsausfalls wird der pädagogische Tag am 23.4.2020 abgesagt. 5. Das Sekretariat im Hauptsitz ist ab sofort zu folgenden Zeiten geöffnet:Täglich von 9:00-12:00 UhrVor Eintritt muss die Telefonnummer 0471 281054 angerufen werden.Die im Rundschreiben des Schuldirektors Nr. 4/19-20 angegebenen Öffnungszeiten sind widerrufen. 6. Die Schulbibliotheken sind bis zum 3.4.2020 für Parteienverkehr geschlossen. 7. Wer aufgrund von nachgewiesenen, notwendigen Arbeitsgründen oder eines Umstands der Dringlichkeit zur Schule kommen muss, ist verpflichtet, seine Mobilität durch Mitnahme der ausgefüllten Eigenerklärung im Anhang zu begründen. 8. Der Fernunterricht, der an der WFO Bozen für die Zeit der Aussetzung der didaktischen Tätigkeit mit Rundschreiben des Schuldirektors Nr. 4/19-20 eingerichtet wurde, wird neu geregelt:a. Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, erteilen alle Lehrpersonen den Klassen bzw. einzelnen Schülerinnen/Schülern Fernunterricht in folgenden Formen:i. Übermittlung von Erklärungen/Erläuterungen, Aufzeigen von Lernzielen von Seiten der Lehrperson, Übungen und Aufträgen über einen geeigneten Kanal, z.B. das digitale Register, Google Classroom, Moodle oder E-Mailii. Videokonferenzen – Eine detaillierte Anleitung zur Abhaltung findet sich auf der Homepage unserer Schule unter https://helpweb.wfo.bz.it/videokonferenz. Der Vizedirektor steht für Nachfragen zur Verfügung. Die Lehrpersonen geben den Schülerinnen/Schülern die Beginnzeit der Videokonferenz mindestens einen Tag über einen geeigneten Informationskanal vorher bekannt.iii. Hochladen von Lernvideos auf den persönlichen You-Tube-Kanal, der über die WFO-E-Mail-Adresse aktiviert ist. Eine detaillierte Anleitung dazu findet sich auf der Homepage unserer Schule unter https://helpweb.wfo.bz.it/youtubeiv. Weitere Tipps und Möglichkeiten für den Fernunterricht werden unter https://helpweb.wfo.bz.it/fernunterricht bereitgestellt.b. Insgesamt soll darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer reinen Anhäufung und Übermittlung von Aufgaben kommt, sondern dass, wo notwendig, eine didaktischeAufbereitung bzw. Didaktisierung der Aufgaben durch die Lehrperson erfolgt und Gelegenheit gegeben wird, bei Bedarf Klärungs- und Rückfragen zu stellen.c. Die für die Ausführung der Aufträge notwendige Zeit ist maximal auf die Stundenzahl (plus maximal 25%), die die Lehrperson im Zeitraum der Aussetzung der didaktischenTätigkeit in der Klasse unterrichten würde, begrenzt (Beispiel: Eine Lehrperson würde 2 Wochenstunden in der Klasse unterrichten und könnte somit einen Auftrag imAusmaß von maximal 125 Minuten pro Woche übermitteln). Mehrere Lehrpersonen können Arbeitsaufträge im Rahmen dieser Richtlinie auch untereinander zeitlichausgleichen und fächerübergreifend koordinieren.d. Um eine Übersicht über den Fernunterricht und eine bessere Koordination zu gewährleisten, müssen alle übermittelten Aufträge und Videokonferenzen von denLehrpersonen in der auf Google Drive zur Verfügung gestellten Übersichtstabelle „Koordination Fernunterricht“ im entsprechenden Klassendokument, gegliedert nachWochen, eingetragen werden. Eine Einladung zu dem Dokument ist bereits per EMail an die Lehrpersonen erfolgt.e. Die Schüler/-innen sind angehalten, sich täglich über den Fernunterricht zu informieren und die Aufträge gewissenhaft auszuführen.f. Abgegebene Aufträge können von der Lehrperson bewertet werden, bei NichtAbgabe kann die Lehrperson eine Beobachtung im digitalen Register vermerken.g. Die im Fernunterricht erarbeiteten Lerninhalte können nach Wiederbeginn der didaktischen Tätigkeiten an der Schule auf jeden Fall mittels Leistungskontrollen überprüft werden.h. Die Regelung bezüglich Fernunterrichts im Rundschreiben des Schuldirektors Nr. 4/19-20 ist widerrufen.9. Bezüglich der Führung des digitalen Registers gilt für die Lehrpersonen folgende Regelung:a. Die laut Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden bleiben erhalten. Sie werden von der Lehrperson aber nicht unterschrieben, die Lehrperson entfernt ihren Namen durch Klicken auf die Schaltfläche „Mich aus der Stunde austragen“.b. Eventuelle Aufgaben können trotzdem in die Stunde eingetragen werden und werden von den Schülerinnen und Schülern gesehen.c. Es werden keine Absenzen eingetragen. Die Teilnahme der Schüler/-innen am Fernunterricht ist nicht zu protokollieren oder zu erheben.d. Die Tätigkeit, die Lehrpersonen während der Zeit der Aussetzung der didaktischen Tätigkeit leisten, ist nicht zu dokumentieren. Ich ersuche alle, eventuell notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Punkten zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Der SchuldirektorRalf Stefan Troger