Richtlinien für Ausflüge festgelegt

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Bei der letzten Schulratssitzung unter dem Vorsitz von Elternvertreter Josef Caproni wurden die Richtlinien für die unterrichtsbegleitenden Schulveranstaltungen (Lehrausgänge, Lehrfahrten, Fach- und Projektwochen, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche) festgelegt.

Nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen:

Lehrausgänge/Lehrausflüge

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Jede Klasse darf höchstens 12 Lehrausgänge im Unterrichtsjahr durchführen.

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Lehrausgänge dürfen max. drei Mal auf einen Tag mit Nachmittagsunterricht fallen.
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Lehrausgänge dürfen
dreimal nach der ersten Stunde,
dreimal nach der zweiten und
viermal nach der dritten Stunde durchgeführt werden.
Zwei Lehrausgänge dürfen ganztägig sein.
Die evtl. Fahrtzeit darf die Hälfte der Gesamtdauer des Ausgangs nicht überschreiten.
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Für die 1. und 2. Klassen sind die Lehrausgänge auf maximal 200 km Entfernung zu beschränken.
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Die 3., 4. und 5. Klassen können Lehrausgänge im Umkreis von Bozen bis zu 350 km Entfernung durchführen.
Längere Fahrten sollten an einem Freitag oder vor einem Feiertag erfolgen, damit sich die Schüler über das Wochenende erholen können.

 

 
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Lehrausgänge in der Stadt Bozen werden in der Regel von einerLehrperson begleitet.
 

 

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An den ÜFA-Messen dürfen max. 5 Begleitlehrer teilnehmen

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Für die 2. Klassen soll mindestens ein ganztägiger Lehrausgang durchgeführt werden. Sollte dieser bis Ende April nicht stattgefunden haben oder sollte die Klasse kein mehrtägiges Projekt (z.B. Ravenna) gemacht haben, wird ein ganztägiger Ausflug innerhalb Ende Mai organisiert.

Wandertag/Maiausflug

 

 

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Es wird eine drei bis vierstündige Wanderung empfohlen.

Einen Wandertag führen die 1. und 2. Klassen durch.

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Die 1. Klassen dürfen im Frühjahr einen Lehrausflug (Maiausflug) unternehmen.

Lehrfahrten

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Lehrfahrten können von den 4. und 5. Klassen durchgeführt werden.
Die 4. Klassen können eine fünftägige Lehrfahrt durchführen und dafür fünf Unterrichtstage verwenden;
die 5. Klassen dürfen drei Unterrichtstage und zwei unterrichtsfreie
Tage
für die Lehrfahrtennützen

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Die Lehrfahrten der 4. Klassen finden vorwiegend im Rahmen der Aktion „Europas Jugend lernt Wien kennen“ statt, sie können aber auch in eine italienische Stadt führen.

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Die Lehrfahrten der 5. Klassen sind auf den europäischen Raum zu beschränken.

  
Fach und Projekttage
 
Die Fach- und Projekttage dienen der Vertiefung des Fachwissens, der Vertiefung der Sprachkenntnisse und des praktischen Unterrichts vor Ort. Sprachwochen sind den 3. und Betriebspraktika den 4. Klassen vorbehalten.
Die Durchführung ist nur dann möglich, wenn das Veranstaltungsprogramm einen strengen Lehrplanbezug aufweist und wenn der Unterricht in seinen verschiedenen Formen in ausreichendem Maß stattfindet, und zwar im Mindestausmaß der Wochenstundentafel.

 

Für die Durchführung von Fach- und Projekttagen, Lehrausflügen, Wandertagen und Lehrfahrten dürfen insgesamt höchstens 9 Schultage beansprucht werden.
Für Betriebspraktika und EU-Projekte kann dieses Limit überschritten werden.
Für die 2. Klassen ist eine Projektreise möglich, sie muss sich jedoch auf zweiÜbernachtungen beschränken und wird möglichst im Inland durchgeführt. Der Zeitraum ist so zu wählen, dass die Projektreise mit dem letzten Schultag der Woche endet.
Die Projekttage in den 3. Klassen haben eine Dauer von max. 4 Tage, d.h. drei Übernachtungen. Der Zeitraum ist so zu wählen, dass die Projektreise mit dem letzten Schultag der Woche endet. Es soll das Inland oder das nahe Ausland bevorzugt werden.

Sprachwochen dürfen von den 3. Klassen im Rahmen eines Projektes für max. eine Woche durchgeführt werden; es soll besonders auf die Kosten geachtet werden.

Betriebspraktika werden in den 4. Klassen durchgeführt und können max. zwei Wochen dauern. Betriebspraktika können auch auf dem Austauschweg mit anderen Schulen, auch außerhalb Südtirols, durchgeführt werden.
Die Maturaklassen dürfen zusätzlich zur Maturareise auch Projekte durchführen, die nicht kostenintensiv sind.


Wegen der Kosten und dem Unterrichtsausfall dürfen die 3. und 4. Klassen pro Schuljahr nicht mehr als zwei kostenintensive Veranstaltungen mit einer maximalen Ausgabe bis zu insgesamt Euro 520 nach Abzug von Sponsorenbeiträgen und öffentlicher Bezuschussung (Region, Gemeinde) organisieren.
Die 1. und 2. Klassen dürfen auch mehrtägige Projekte mit einem Kostenlimit von Euro 260 im Schuljahr durchführen. Fahrten dürfen nur im Zusammenhang mit Projekten geplant werden.

Nachtfahrten im Autobus sind nicht gestattet; auch in der Bahn darf die Rückfahrt nicht in der Nacht erfolgen, wenn der nächste Tag ein Schultag ist. Nachtfahrten in der Bahn dürfen nur in Liegewagen erfolgen.

Klettertouren und Bootsfahrten sind ebenso untersagt wie Schwimmen. Erlaubt sind Fahrten mit Schiffen, die zur Beförderung von Personen berechtigt sind.

An Lehrfahrten und Fahrten im Rahmen von Projekten müssen zwei Professoren des Klassenrates teilnehmen, bei gemischten Klassen nach Möglichkeit eine weibliche und eine männliche Lehrperson.

Anschrift

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Tel 0471 281054
Außensitz: Cadornastr. 12a
Tel 0471 261065
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