Mittagspause 5 Minuten länger - Absenzen Am Montag, 7. November, fand die konstituierende Sitzung des neuen Schulrats statt. Das 15-köpfige Gremium unter dem Vorsitz von Elternvertreter und RAI-Journalist Wolfgang Mayr fasste mehrere Beschlüsse, die vor allem die Mittagspause betreffen. Weiters soll die Rechtfertigung der Absenzen abgeändert werden. Hier einige der wichtigsten Beschlüsse des Schulrats, der vollzählig zur ersten Sitzung erschienen war:- Ab sofort sind die Klassen im Haupt- und Außensitz während der Mittagspause am Montag, Dienstag und Donnerstag für die Schüler/innen geöffnet.- Es dürfen aber weder warme Speisen noch Dosengetränke oder Getränke im Becher mit in die Klasse genommen werden.- Im Hauptsitz können sich die Schüler/innen während der Mittagspause im Atrium Ost der Aula Magna aufhalten; dort können sie auch die am Imbissstand erworbenen warmen Speisen und Getränke verzehren.- Im Außensitz steht den Schülernin der Mittagspause der Schülerraum im Parterre zur Verfügung.- Die Pause am Vormittag und die Mittagspause dauern in Zukunft an allen Schultagen gleich lang:Vormittagspause: immer von 10.20 bis 10.30 UhrMittagspause: immer von 13.00 bis 14.00 UhrDer neue Zeitplan tritt demnächst in Kraft; der genaue Termin wird noch mitgeteilt.Der neue Schulratwird die Schulordnung auch hinsichtlich der Rechtfertigung der Absenzen der Schüler abändern. Dies soll bei der nächsten Sitzung geschehen. Zuvor wird noch der Schülerrat angehört, der am 19. November tagt. Der Elternrat hat schon sein Einverständnis gegeben (der Vorschlag geht vom Elternrat aus). In Zukunft müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten unserer Schüler im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit sofort (d.h. am Nachmittag vorher oder am Morgen zwischen acht und neun Uhr) im Sekretariat anrufen und melden, dass der Schüler/die Schülerin krank ist und sagen wie lange der Schüler/die Schülerin voraussichtlich aus diesem Grund abwesend sein dürfte.Durch diese Maßnahme soll die Anzahl der täglichen Absenzen etwas reduziert werden. Es kommt häufig vor,dass Schüler/innen in der Schule fehlen und die Eltern darüber nicht Bescheid wissen.Die Rechtfertigungspflicht hinterher mit dem Mitteilungsheft bleibt fürdie Schüler/innenaufrecht.