Fioroni bleibt hart: Nachprüfungen fix

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Unterrichtsminister Fioroni: Die Nachprüfungen werden wieder eingeführt.
Mit überraschender Eile hat der Unterrichtsminister seine Ankündigung, die Nachprüfungen wieder einzuführen, in die Tat umgesetzt. Am 3. Oktober wurde das entsprechende Ministerialdekret Nr. 80 auf der Homepage des Unterrichtsministeriums veröffentlicht. Das Dekret muss noch vom Rechnungshof registriert werden und gilt schon für das laufende Schuljahr, allerdings nur in den Oberschulen.
 

Kurz-Info des Schulamts vom 4. Oktober 2007 zur Wiedereinführung der Nachprüfungen

Die wichtigsten Inhalte:

  • Die Oberschulen müssen unmittelbar nach den Zwischenbewertungen im Winter für alle jene Schülerinnen und Schüler, die negative Noten bekommen haben, Stütz- und Aufholkurse organisieren.

 

  • Die Organisation dieser Kurse fällt in die Kompetenz der Klassenräte. Sie können auch mit schulexternen Organisationen oder Experten zusammenarbeiten.

 

  • Die Stütz- und Aufholkurse im zweiten Semester werden mit einer »Überberprüfung« (verifica intermedia) abgeschlossen.

 

  • Am Ende des Schuljahres teilt der Klassenrat den Familien der Schülerinnen und Schüler mit negativen Noten mit, dass die Entscheidung über die Versetzung erst nach dem 31. August gefällt wird, nachdem die Überprüfung des Aufholens der Lernrückstände erfolgt ist.

 

  • Nach den Schlussbewertungskonferenzen im Juni organisieren die Schulen für jene Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern nicht positiv bewertet wurden, weitere Stütz- und Aufholkurse. Sie müssen in den Sommermonaten durchgeführt werden.

 

  • Die Kurse müssen bis zum 31. August abgeschlossen sein, die entsprechenden »Überprüfungen« (verifiche finali) müssen bis zum Beginn des Unterrichts im nächsten Schuljahr abgeschlossen sein und enden mit einem eindeutigen Abschlussurteil: versetzt oder nicht versetzt.

 

  • Die Eltern können sowohl nach den Bewertungen am Ende des ersten Semesters, als auch im Sommer entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Stütz- und Aufholkurse schicken, die von den Schulen angeboten werden oder ob sie selbst außerhalb der Schule für das Aufholen der Lernrückstände Sorge tragen. Dies müssen sie der Schule mitteilen. Trotzdem bleiben die Lehrpersonen der Klasse für die Festlegung der Bildungsdefizite, die Zielsetzungen der Aufholkurse und die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich.

 

  • Alle Initiativen zielen natürlich darauf ab, dass die Lernrückstände behoben und die Schlussüberprüfung ein positives Ergebnis bringt.

 

  • Für die Maturantinnen und Maturanten im laufenden Schuljahr gilt diese Regelung noch nicht.

 

  • Den Schülerinnen und Schülern der dritten und vierten Klassen der Oberschulen werden für das Bestehen der Nachprüfungen Bildungskredite zuerkannt.



Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass diese Regelung für die Schulen eine große organisatorische Herausforderung darstellt und dass Schülerinnen und Schüler darüber alles eher als erfreut sind. Gestern sollen sie in Rom schon auf die Straße gegangen sein, um gegen den Minister zu protestieren.

Fest steht, dass diese Regelung auch von den Oberschulen in Südtirol übernommen werden muss, weil wir im Bereich von Bewertungen und Prüfungen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnis haben.

Das Dekret finden Sie auf der Homepage des Ministeriums: www.pubblica.istruzione.it.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Höllrigl | Schulamtsleiter
i.V. Dr. Arthur Pernstich| Abteilungsdirektor 
 
 

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