Die Nachprüfungen - alles klar? Nur eines steht definitiv fest: Die Nachprüfungen kommen wieder. Wie aber - und vor allem auch wann - das Aufholen der Lerndefizite überprüft wird, dazu herrscht noch weitgehende Unklarheit. In den nächsten Tagen möchte das Schulamt einige wichtige Richtlinien festlegen. Zum Thema Nachprüfungen gibt es noch keine klaren und einheitlichen Richtlinien. Für Donnerstag, 13. Dezember 2007, ist eine Dienstbesprechung der Direktoren angesetzt; dann wird etwas Licht in die Angelegenheit kommen. Das deutsche Schulamt ist auch dabei, sich mit dem italienischen Schulamt abzusprechen. Einige Fixpunkte zur Neugestaltung der Nachprüfungen stehen aber schon fest. Nachfolgend das Wichtigste: Die neue Regelung über die „Wiedereinführung der Nachprüfungen" gilt bereits für das Schuljahr 2007/08 für die Schüler der ersten bis vierten Klassen. Schüler/innen, die am Endes 1. Semesters negative Bewertungen aufweisen, müssen im 2. Semester Aufholmaßnahmen an der Schule oder außerhalb der Schule besuchen. In letzterem Fall bedarf es einer schriftlichen Mitteilung und Verantwortungserklärung der Eltern an die Schule. Schüler/innen, die am Ende des Schuljahres in allen Fächern positiv sind, erhalten das Abschlusszeugnis im Juni 2008. Schüler/innen, die am Ende des Schuljahres entweder schwerwiegend negative oder in mehreren Fächern negative Bewertungen aufweisen, werden aufgrund der geltenden Bewertungskriterien nicht versetzt. Schüler/innen, die am Ende des Schuljahres in einem Fach oder in mehreren Fächern leicht negative Bewertungen (Note 5), aber in keinem Fach ein schwerwiegendes Ungenügend (Note 4 oder weniger) aufweisen, erhalten kein Abschlusszeugnis. Ihre Versetzung wird auf den Herbst aufgeschoben. Diese Schüler/innen erhalten von den Lehrern am Ende des Schuljahres, d.h. nach dem letzten Unterrichtstag im Juni 2008, je nach Beschluss des Schulrates und des Lehrerkollegiums unserer Schule, also im Zeitraum Mitte bis Ende Juni 2008, eine gezielte Lernberatung sowie die Arbeitsaufträge, welche während des Sommers auszuführen sind. In der letzten Augustwoche oder in der ersten Woche im September 2008, je nach Beschluss des Schulrates und des Lehrerkollegiums unserer Schule, finden dann die sog. Nachprüfungen statt, und zwar vor dem eigenen Fachlehrer und einem weiteren Lehrer des Klassenrates. Die Bewertung erfolgt durch den Klassenrat des Vorjahres. Dieser beschließt, ob der Schüler/die Schülerin aufgrund des im Sommer gezeigten Einsatzes und aufgrund des Ergebnisses der „Nachprüfung" in die nächste Klasse versetzt wird oder nicht. Staatliche Abschlussprüfung 2007/08 Für die Zulassung zur Matura am Ende des laufenden Schuljahres gilt die Regelung des vergangenen Schuljahres: Zugelassen wird, wer vom Klassenrat anlässlich der Schlusskonferenz im Juni 2008 für die Prüfung als genügend gut vorbereitet gilt. Das kann evtl. auch bei Vorhandensein leichterer Defizite in einem oder in mehreren Fächern der Fall sein. Günstig ist so eine Ausgangslage für einen erfolgreichen Abschluss der Staatsprüfung allerdings nicht. Bildungsdefizite vorhergehender Schuljahre Für Schüler/innen der heurigen 2. bis 4. Klassen, die am Ende des Schuljahres 2007/08 noch unaufgeholte Defizite aus den Vorjahren aufweisen, entscheidet der Klassenrat bei der Schlusskonferenz im Juni 2008 über die Auswirkung der noch bestehenden Defizite auf die Versetzung bzw. Nichtversetzung in die nächste Klasse. Bildungsdefizite aus der 3. Klasse des Schuljahres 2006/07 - Zulassung zur Matura Die Bestimmungen der durch die „Wiedereinführung der Nachprüfungen" größtenteils überholten Ministerialverordnung Nr. 42 vom 22.5.2007, wonach am Ende der 5. Klasse ausschließlich jene Schüler zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen werden, die spätestens bis zur 5. Klasse ALLE vorhergehenden Defizite (6 *) aufgeholt haben, diese Bestimmungen gelten weiterhin und zwar ausschließlich für jene Schüler der heurigen 4. Klassen, die ihre Leistungsdefizite (6 *) aus der 3. Klasse noch nicht aufgeholt haben. Sie müssen diese auf jeden Fall heuer noch schließen. Der Klassenrat kann einen entsprechenden Aufschub auf die 5. Klasse nur mit einer begründeten Maßnahme gewähren.