Zum Aufholen der Lerndefizite Ausführlich diskutiert wurde im Lehrerkollegium zum Thema "Aufholen der Lerndefizite". Man einigte sich schließlich mit großer Mehrheit auf die Genehmigung der ersten sieben Punkte eines elfteiligen Vorschlags des Direktionsrates. Die weiteren vier Punkte werden noch ausführlicher besprochen. Hier die sieben beschlossenen Punkte: 1. Erziehung zur Selbständigkeit Die Lehrer fördern und unterstützen die Selbständigkeit ihrer Schüler während des gesamten Unterrichtsjahres. Zu diesem Zweck händigen die Fachlehrer den Schülern zu Beginn des Schuljahres das Jahresprogramm aus und besprechen es mit ihnen. 2. Lernberatung Die Lehrer stehen ihren Schülern während des Unterrichts und während der individuellen Sprechstunden für eventuelle Lernberatung zur Verfügung. Für eine Beratung bei Lernschwierigkeiten können sich die Schüler auch an das Zentrum für Information und Beratung HOB-ZIB sowie an den Direktor wenden. Außerdem bemühen sich alle Lehrer, die guten Schüler der Klasse dazu zu animieren, ihren schwächeren Mitschülern bei Bedarf im Sinne einer Lerngemeinschaft zu helfen. 3. Lernhilfe und Stützmaßnahmen Für Schüler, die Lernschwierigkeiten aufweisen, bieten die Lehrer der einzelnen Fachgruppen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen (Auffüllstunden, Überstundenkontingent) für die Schüler der eigenen Klasse bzw. klassenübergreifend Auholmaßnahmen in Form von Stützkursen oder Aufgabenhilfe an. Die Teilnahme ist freiwillig und beruht auf das Interesse und der Verantwortung des Schülers. Bei Notwendigkeit können Klassenräte den Besuch auch verbindlich vorschreiben (Montag, Mittwoch oder Freitag Nachmittag). Die Zeiten werden den Eltern und Schülern rechtzeitig mitgeteilt. Die Eltern können ihre Kinder schriftlich in Eigenverantwortung vom Besuch der Maßnahmen befreien. 4. Information Im Rahmen der Elternsprechtage und anlässlich der individuellen Sprechstunde erörtern die Fachlehrer mit den Eltern bzw. Schülern die Ursachen für die festgestellten Leistungsschwächen. 5. Wiederholungsphase Die Lehrer bauen im curricularen Unterricht zu Beginn des 2. Semesters anschließend an die Notenkonferenzen eine angemessene Wiederholungsphase ein, damit die Schüler den bis dahin erarbeiteten Lernstoff vertiefen können. Die Vertiefung kann durch gezielte Übungen, Aufgabenstellungen, Hinweise auf Lernmaterialien und auch durch die aktive Einbingung besonders leistungsstarker Schüler erfolgen. Der Direktionsrat legt den Zeitpunkt unter Berücksichtigung des Schulkalenders fest. 6. Didaktische Pause - beginnend ab dem Schuljahr 2008/09 Zu Beginn des zweiten Semesters wird der normale Unterricht an einem vom Direktionsrat festgelegten Zeitpunkt für drei Tage unterbrochen. An diesen Tagen werden für jene Fächer, in denen eine Notwendigkeit besteht, Aufholmaßnahmen angeboten. Die Maßnahmen werden von den jeweiligen Fachgruppen für die einzelnen Klassenstufen und Fächer inhaltlich und methodisch vorbereitet. Die Klassenräte entscheiden (anlässlich der Notenkonferenz des 1. Semesters), welche Schüler in welchen Fächern an diesen Maßnahmen teilnehmen werden. Die Lerngruppen können auch klassenübergreifend sein. An diesen Tagen und in diesen Lerngruppen bemühen sich die Lehrer vor allem Lernformen einzusetzen, die die Eigentätigkeit und das selbstverantwortliche Arbeiten der Lernenden unterstützen. Schüler, die keinen Aufholbedarf haben, werden von den Lehrpersonen durch Anleitungen zu selbständiger Bearbeitung eines vereinbarten Themas gefördert. 7. Überprüfung Am Ende der didaktischen Pause bzw. nach erfolgter Teilnahme an den verpflichtenden Stützmaßnahmen bzw. Aufgabenhilfen führen die jeweiligen Fachlehrer eine formale Überprüfung des Ergebnisses durch. Die entsprechenden Aufgabenstellungen sind auf die Kompetenzen abgestimmt, die der Schüler sich aneignen musste. Neben dem erzielten Fortschritt wird auch das Bemühen des Schüler, die eigenen Defizite zu beheben, gewertet. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Schülern und Eltern anlässlich des Elternsprechtages des zweiten Semesters ausgehändigt bzw. zugeschickt. Anmerkung: Der Direktionsrat der HOB hat sich bei der Verfassung dieser sieben Punkte an den entsprechenden Beschluss der Oberschule für Landwirtschaft Auer angelehnt.