Die erste EGV-Sitzung an der HOB

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Premiere an der HOB - die erste Sitzung des neugewählten EGV-RSU-Gremiums unserer Schule. Im Bild (v.l.) Dir. Barbara Pobitzer, Gewerkschafts - Vertreterin Anna Rabensteiner und die drei EGV-Vertreter Irmi Baur, Peter Spornberger und Inge Mahlknecht.

 


Schwerpunkt der ersten Sitzung der neu gewählten Gewerkschaftsvertretung, die es in Italien bereits seit vielen Jahren, in Südtirol aber erst seit 2010 gibt, waren vor allem die Kriterien zur Gewährung der Leistungsprämie.


Was sind die EGV?

EGV - Einheitliche Gewerkschaftsvertretungen


EGV  - die Gewerkschaft aller Lehrpersonen am Arbeitsplatz, die EGV garantieren die Ausübung der Gewerkschaftsrechte auf Information, Mitwirkung und Verhandlungen von Seiten des Lehrpersonals.



Die EGV verhandeln auf der Ebene der einzelnen Schuldirektion:

  • Kriterien zur Verwendung der Lehrpersonen für didaktische Tätigkeiten, die im Kontingent der Auffüllstunden zu leisten sind;
  • Kriterien für die Verwendung des Lehrpersonals in Bezug auf das Schulprogramm;
  • Kriterien der Arbeitsorganisation und der Aufteilung des Stundenplans der Lehrpersonen in Bezug auf die Verteilung der didaktischen Tätigkeiten;
  • Kriterien zur Verwendung der Lehrpersonen für den Dienst bei außerschulischen und unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen;
  • Kriterien für die Aufteilung des Überstundenkontingentes und Kriterien für die Bestimmung des Lehrpersonals, das für zusätzliche Tätigkeiten verwendet wird;
  • Kriterien für die Verteilung des mehrwöchigen Stundenplans (Art.4, Abs.2 LKV);
  • Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte (Freistellung, Benutzung von Räumlichkeiten, Versammlungen, Anschlagtafel);
  • Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämie.



Die Schulführung gibt Vorinformation über:

  • Vorschläge zur Bildung der Klassen und Festlegung des Stellenplans der Schule
  • Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen
  • die Verplanung der Geldmittel fürZusatztätigkeiten
  • die Kriterien für die Festlegung und Modalitäten der Verwendung der Lehrpersonen in Projekten
  • alle Vertragsmaterien.
     

Anschrift

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