Neuerung bei Zuteilung der Schulguthaben Das kürzlich veröffentlichte Ministerialdekret betreffend die Vergabe der Note "100 mit Auszeichung" bei der Matura schlug in der Öffentlichkeit keine allzu hohen Wellen. Verpackt war darin aber auch eine Änderung bei der Zuteilung der Schulguthaben. Für das Maximum von 8 Punkten (in der dritten und vierten Klasse) bzw. 9 Punkten (in der fünften Klasse) muss nun ein Durchschnitt von 9,01 und mehr erreicht werden. Die Neuerung betrifft heuer die dritten Klassen. Ziel von Ministerin Mariastella Gelmini war es, die Inflation der Maturanote "100 mit Auszeichnung" (100 e lode), die im letzten Sommer zu wochenlangen, sehr heftigen Polemiken geführt hatte, einzudämmen. Mit der neuen Regelung, die heuer für die dritte Klasse gilt (im nächsten Jahr dann für die dritte und vierte Klasse und im Schuljahr 2011/12 für das gesamte Triennium), ist es nun deutlich schwieriger geworden, auf das Maximum von insgesamt 25 Punkten zu kommen. Konnte das Maximim von 8 Punkten (in der dritten und vierten Klasse) bzw. 9 Punkten (in der fünften Klasse) bisher bereits mit einem Notendurchschnitt von 8,01 und mehr erreicht werden, benötigt man jetzt einen Schnitt von 9,01 und mehr. In den Bereichen zwischen den Noten 6,00 und 8,00 hat es keine Änderung gegeben. Hier die neue Punktezuteilung, die in diesem Schuljahr nur die dritten Klassen betrifft: Für die vierten und fünften Klassen des Schuljahres 2009/10 bleiben die nachstehenden, alten Tabellen gültig: 4. Klasse 5. Klasse Durchschnitt 6,00 3 bis 4 Punkte 4 bis 5 Punkte Durchschnitt 6,01 bis 7,00 4 bis 5 Punkte 5 bis 6 Punkte Durchschnitt 7,01 bis 8,00 5 bis 6 Punkte 6 bis 7 Punkte Durchschnitt 8,01 bis 10,00 6 bis 8 Punkte 7 bis 9 Punkte Das Ministerialdekret