"IBP ist kein Freifahrtschein“ In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht der Lombardei (TAR) im April eine Klage gegen die Nichtversetzung eines Schülers mit individuellem Bildungsplan (IBP) abgewiesen, wie jetzt in den Medien veröffentlicht wurde. In Italien ist ein Rekurs ein Rechtsmittel, das eine Partei nutzen kann, um gegen eine gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Entscheidung vorzugehen. Mit einem Rekurs kann beispielsweise eine Nichtversetzung angefochten und von einer höheren Instanz überprüft werden. Im Durchschnitt wird in Italien nur jeder zehnte Rekurs als begründet anerkannt, weit weniger als in anderen europäischen Ländern. Ein individueller Bildungsplan (IBP) ist ein maßgeschneiderter Lehrplan, der speziell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten eines Schülers zugeschnitten ist, insbesondere für Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen. Er umfasst u.a. spezielle Maßnahmen zur Unterstützung des Schülers und zur Förderung seines Lernfortschritts. Zum Fall in Mailand Auslöser für den Rekurs waren drei ungenügende Noten am Ende des Schuljahres, zwei davon schwer ungenügend. Die Klassenkonferenz hatte daraufhin beschlossen, den Schüler nicht in die nächste Klasse zu versetzen. Der Vater des Schülers klagte gegen diese Entscheidung mit der Begründung, dass die Nichtversetzung angesichts der nachgewiesenen Schwierigkeiten seines Sohnes diskriminierend sei. Der Kläger bemängelte außerdem, dass der individuelle Bildungsplan nicht angemessen umgesetzt worden sei und dass bei der Beurteilung des Schülers seine Fortschritte während des Schuljahres nicht berücksichtigt worden seien. Das Verwaltungsgerichts der Lombardei (TAR) wies den Rekurs als unbegründet ab. Es stellte insbesondere fest, dass die Nichtversetzung auch bei Schülern mit IBP rechtmäßig ist: Das Nichterreichen der Mindestziele der Klassenstufe rechtfertigt die Nichtversetzung auch bei Vorliegen eines IBP. der IBP korrekt erstellt und umgesetzt wurde: Die Schule hatte die Fristen eingehalten und die vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen angemessen ergriffen. außerdem alle Beurteilungen korrekt erfasst wurden und die Zulassungskriterien rechtzeitig bekannt gegeben wurden. Die italienische Rechtsprechung bestätigt damit, dass die Nichtversetzung auch für Schüler mit individuellem Bildungsplan (IBP) rechtmäßig ist, sofern die vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und die Bewertungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Genauere Informationen zum Fall und Urteil (Titelbild KI-generiert)