Nach 2 Monaten endlich wieder in Präsenz

Kalender2

Nach zwei Monaten des Fernunterrichts geht auch an der WFO Heinrich Kunter nach Ostern der Präsenzunterricht wieder los. Wie an allen anderen Oberschulen Südtirols findet der Unterricht mit maximal 75% Anwesenheit statt. Damit kommt wieder das bewährte Dreiwochenmodell der WFO zur Anwendung, das bereits in den früheren Wochen des Präsenzunterrichts durchgeführt wurde. Zu Beginn bleiben in dieser Woche nach Ostern die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen und der 2. Klassen WS zu Hause, in der nächsten Woche die Erstklässler und die Zweitklässler der Richtungen WM un SP. Dann folgen die 4. und 5. Klassen. Im Bild oben der (ursprüngliche) Schulkalender, der mittlerweile einige Änderungen erfahren hat. So findet u. a. der Elternsprechtag nicht mehr  am 13. April sondern an Stelle des Pädagogischen Tages am 22. April statt.

 

Die WFO-Schulgemeinschaft freut sich auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts, auch wenn die Rückkehr in die Schule einige Herausforderungen beinhaltet. Dies betrifft insbesondere die neu eingeführten Nasenflügeltests.

"Demnächst werden wir die Hinweise erhalten wie wir die Testkits bestellen können und wie viele vorliegen", sagt Direktor Ralf Stefan Troger. "Dann werden die freiwilligen Lehrpersonen für die Durchführung der Nasenflügeltests eingeschult und ein Termin für den Beginn der Testungen festgesetzt. Das könnte in der nächsten oder auch erst in der übernächsten Woche sein. Bis dahin dürfen alle Schüler/-innen, von denen die Einwilligungserklärung vorliegt, den Präsenzunterricht besuchen. Wer allerdings bis Mittwoch, 7, April, diese nicht vorlegt, wird in den Fernunterricht überstellt. Also wichtig: Die Abgabe muss bis am Mittwoch, 7. April, innerhalb des Vormittags erfolgen."

 

 

Das Rundschreiben des Direktors vom 2. April

 

Organisation des Präsenz- und Fernunterrichts im Zeitraum vom 7. bis zum 30. April 2021

Sehr geehrte Lehrpersonen, Mitarbeiter/-innen und Eltern/Erziehungsberechtigte, liebe Schüler/-innen,
der Landeshauptmann hat mit Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug Nr. 18 vom 1.4.2021 verordnet, dass die schulischen und didaktischen Aktivitäten in den Oberschulen im Zeitraum vom 7. bis zum 30. April 2021 für maximal 75% der Schüler/-innen in Präsenz erteilt werden.

Bis zur Beendigung des vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierten Pilotprojekts zum Monitoring der Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektion unter der Südtiroler Schulbevölkerung ist die Möglichkeit des Präsenzunterrichts allerdings auf jene Schülerinnen und Schüler beschränkt, welche sich dem Screening unterziehen.
Dieses wird an der WFO Bozen jeweils am Dienstag und Freitag während der gleitenden Eintrittszeit von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr durchgeführt werden, wobei eine Teststraße in der Aula Magna des Haupt- und Außensitzes eingerichtet werden wird. Im Moment steht noch nicht fest, wann genau mit den Testungen begonnen wird.

In jedem Fall ist der Termin, bis zu dem die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/-innen die vorgesehene Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Screening abgeben können, der 7. April 2021. Sollte die Erklärung bis dahin nicht abgegeben werden, werden die betreffenden Schüler/-innen ab dem 8. April in den Fernunterricht überstellt und dürfen den Präsenzunterricht erst dann wieder in Anspruch nehmen, wenn das Projekt beendet ist oder eine Einwilligungserklärung abgegeben wird. Etwaige Maßnahmen zur Überstellung in den Fernunterricht werden am 7. April 2021 übermittelt und sind unmittelbar gültig.

Für alle weiteren Informationen zum Monitoring-Projekt des Südtiroler Sanitätsbetriebs verweise ich auf das Rundschreiben des Schuldirektors Nr. 7/20-21 vom 31.03.2021, mit dem auch die Vorlage für die Einwilligungserklärung übermittelt wurde.

Für die Organisation des Unterrichts kommt an der WFO Bozen vom 7. bis zum 30. April 2021 wieder das Modell „3-Wochen-Rhythmus“ laut Beschluss des Schulrates vom 27.08.2020, Nr. 15.1 zur Anwendung (zwei Wochen Präsenzunterricht, eine Woche Fernunterricht für jede Klasse).

Vom 7. bis zum 9. April befinden sich demnach alle 3. Klassen und die 2. Klassen WS (2 A-WS und 2 B-WS) im Fernunterricht. Alle anderen Klassen haben Unterricht in Präsenz.

In der Woche vom 12. bis 16. April befinden sich dann alle 1. und 2. Klassen (ohne die 2. Klassen WS!) im Fernunterricht, in der darauf folgenden Woche vom 19. bis 23. April alle 4. und 5. Klassen.

Da mit dem Modell „3-Wochen-Rhythmus“ die Anwesenheit von maximal 75% der Schüler/-innen nicht erreicht wird, können, in Absprache mit der Direktion, in der Zeit, in der sich die Klassen im Fernunterricht befinden, folgende weitere Aktivitäten in Präsenz durchgeführt werden:
1. Unterstützungsangebote für Schüler/-innen
2. Übungsfirmenunterricht in den 4. Klassen
3. Vorbereitung für die 5. Klassen auf die staatliche Abschlussprüfung in Blockform sowie Simulationsprüfungen
4. Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten, Projekte und Tätigkeiten im Bereich „Übergreifende Kompetenzen/Orientierung“, die an der Schule stattfinden. Alle Lehrausgänge, Lehrausflüge, Besichtigungen und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, sind weiterhin ausgesetzt.

Die genannten Aktivitäten können von einzelnen Fachlehrpersonen, Fachgruppen, Integrationslehrpersonen, Sprachförderlehrpersonen, Klassenvorständen, Lehrpersonen des ZIB organisiert und durchführt werden.

In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt ab dem Alter von sechs Jahren die allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, und zwar unabhängig vom Personenabstand. Für Personen mit Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind, sowie für jene, die mit diesen Personen interagieren und sich dadurch in derselben Unvereinbarkeitssituation befinden, muss die Notwendigkeit der Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen mit einem ärztlichen Zeugnis eines Hausarztes/einer Hausärztin des Gesundheitssystems oder eines vertragsgebundenen Kinderarztes/ Kinderärztin freier Wahl des Gesundheitssystems bescheinigt werden.

Der Mensadienst ist auf jene Personen beschränkt, welche die didaktischen Aktivitäten in Präsenz in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Schuldirektor

Ralf Stefan Troger