![]() | Bei der letzten Schulratssitzung unter dem Vorsitz von Elternvertreter Josef Caproni wurden die Richtlinien für die unterrichtsbegleitenden Schulveranstaltungen (Lehrausgänge, Lehrfahrten, Fach- und Projektwochen, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche) festgelegt. |
Nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen:
Lehrausgänge/Lehrausflüge
- | Jede Klasse darf höchstens 12 Lehrausgänge im Unterrichtsjahr durchführen. |
- | Lehrausgänge dürfen max. drei Mal auf einen Tag mit Nachmittagsunterricht fallen. |
- | Lehrausgänge dürfen dreimal nach der ersten Stunde, dreimal nach der zweiten und viermal nach der dritten Stunde durchgeführt werden. Zwei Lehrausgänge dürfen ganztägig sein. Die evtl. Fahrtzeit darf die Hälfte der Gesamtdauer des Ausgangs nicht überschreiten. |
- | Für die 1. und 2. Klassen sind die Lehrausgänge auf maximal 200 km Entfernung zu beschränken. |
- | Die 3., 4. und 5. Klassen können Lehrausgänge im Umkreis von Bozen bis zu 350 km Entfernung durchführen. Längere Fahrten sollten an einem Freitag oder vor einem Feiertag erfolgen, damit sich die Schüler über das Wochenende erholen können. |
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- | Lehrausgänge in der Stadt Bozen werden in der Regel von einerLehrperson begleitet. |
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- | An den ÜFA-Messen dürfen max. 5 Begleitlehrer teilnehmen |
- | Für die 2. Klassen soll mindestens ein ganztägiger Lehrausgang durchgeführt werden. Sollte dieser bis Ende April nicht stattgefunden haben oder sollte die Klasse kein mehrtägiges Projekt (z.B. Ravenna) gemacht haben, wird ein ganztägiger Ausflug innerhalb Ende Mai organisiert. |
Wandertag/Maiausflug
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- - | Es wird eine drei bis vierstündige Wanderung empfohlen. Einen Wandertag führen die 1. und 2. Klassen durch. |
- | Die 1. Klassen dürfen im Frühjahr einen Lehrausflug (Maiausflug) unternehmen. |
Lehrfahrten
- | Lehrfahrten können von den 4. und 5. Klassen durchgeführt werden. |
- | Die Lehrfahrten der 4. Klassen finden vorwiegend im Rahmen der Aktion „Europas Jugend lernt Wien kennen“ statt, sie können aber auch in eine italienische Stadt führen. |
- | Die Lehrfahrten der 5. Klassen sind auf den europäischen Raum zu beschränken. |
Die Fach- und Projekttage dienen der Vertiefung des Fachwissens, der Vertiefung der Sprachkenntnisse und des praktischen Unterrichts vor Ort. Sprachwochen sind den 3. und Betriebspraktika den 4. Klassen vorbehalten. |
Die Durchführung ist nur dann möglich, wenn das Veranstaltungsprogramm einen strengen Lehrplanbezug aufweist und wenn der Unterricht in seinen verschiedenen Formen in ausreichendem Maß stattfindet, und zwar im Mindestausmaß der Wochenstundentafel.
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Für die Durchführung von Fach- und Projekttagen, Lehrausflügen, Wandertagen und Lehrfahrten dürfen insgesamt höchstens 9 Schultage beansprucht werden. Sprachwochen dürfen von den 3. Klassen im Rahmen eines Projektes für max. eine Woche durchgeführt werden; es soll besonders auf die Kosten geachtet werden. Die Maturaklassen dürfen zusätzlich zur Maturareise auch Projekte durchführen, die nicht kostenintensiv sind. |
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Nachtfahrten im Autobus sind nicht gestattet; auch in der Bahn darf die Rückfahrt nicht in der Nacht erfolgen, wenn der nächste Tag ein Schultag ist. Nachtfahrten in der Bahn dürfen nur in Liegewagen erfolgen.
Klettertouren und Bootsfahrten sind ebenso untersagt wie Schwimmen. Erlaubt sind Fahrten mit Schiffen, die zur Beförderung von Personen berechtigt sind.
An Lehrfahrten und Fahrten im Rahmen von Projekten müssen zwei Professoren des Klassenrates teilnehmen, bei gemischten Klassen nach Möglichkeit eine weibliche und eine männliche Lehrperson.