Viele Neuerungen gibt es im kommenden Schuljahr für die Maturantinnen und Maturanten - in Südtirol und auch im übrigen Staatsgebiet. Die wesentlichste Änderung betrifft die Prüfungskommissionen, die nun aus je drei internen und drei externen Mitgliedern bestehen, dazu kommt ein externer Präsident.
Hier einige der wichtigsten Neuerungen im Gesetzesvorschlag von Bildungsminister Giuseppe Fioroni, der kürzlich im Schnellverfahren vom Parlament genehmigt wurde:
Der Präsident einer Maturakommission ist für maximal zwei Klassen verantwortlich. Präsidenten, die sich um 9 Klassen kümmern müssen (wie vor zwei Jahren an der HOB), wird es nicht mehr geben.
Das Schulguthaben der Maturanten und Maturantinnen wird von maximal 20 auf maximal 25 Punkte erhöht. Dagegen gibt es für die mündliche Prüfung nun nur noch maximal 30 - statt wie bisher 35 - Punkte.
Die Zulassung zur Matura erfolgt nicht mehr wie bisher (fast) automatisch. Die Absolventen müssen vom Klassenrat zur Matura zugelassen werden, Lernrückstände müssen aufgeholt sein.
Für Privatisten ist nun eine Zulassungsprüfung vorgesehen. Die Prüfung muss in der Stadt abgelegt werden, in der man die Schule besucht hat. Der so beliebt Prüfungstourismus soll unterbunden werden. Die Privatisten dürfen höchsten 50 Prozent einer Kommission ausmachen. Es können aber auch Kommissionen nur für externe Kandidaten zusammengestellt werden.
Schülerinnen und Schüler, die die Matura bereits nach der vierten Klasse ablegen wollen, müssen das 4. Jahr mit mindestens Durchschnitt 8 abgeschlossen haben, weiters die zwei Schuljahre zuvor mit mindestens Durchschnitt 7.
Für Maturantinnen und Maturanten mit hohen Punktezahlen gibt es Studienbeihilfen. Der Weg zur Universität soll diesen Schülern erleichtert werden.