Neuigkeiten in Sachen Betragensnoten

notenspiegel.jpg Es gibt wieder Neuigkeiten in Sachen Betragensnoten. Nur einen Tag nach dem Beschluss des Lehrerkollegiums der HOB, die Betragensnoten im 1. Semester noch in der alten Form zu vergeben, erschien ein Ministerialdekret mit neuen Richtlinien.
 

Die Betragensnoten sollen heuer  nach dem Willen von Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini einer grundlegenden Änderung unterzogen werden. Das Gesetz Nr. 169 vom 30.10.2008 sieht in Bezug auf die Betragensnote vor, dass man mit einer Betragensnote unter 6 nicht versetzt oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Zudem soll die Betragensnote in die Gesamtbewertung einfließen, das heißt, dass die Betragensnote auch für den Notendurchschnitt berücksichtigt wird.

Da vorerst aber keine genauen Richtlinien existierten, plante das Lehrerkollegium der HOB, die Betragensnoten im 1. Semester noch in der alten Form zu vergeben. 

 
Das soeben erlassene Ministerialdekret gibt nun Hinweise für die Erteilung von negativen Betragensnoten:
 
Il Consiglio di classe attribuisce il 5 in condotta ad un alunno determinandone la bocciatura:

a) esclusivamente se il detto alunno sia stato sospeso per almeno una volta per più di 15 giorni;
b) se dopo tale lungo allontanamento l'alunno abbia mostrato di non aver cambiato in meglio il suo comportamento;
c) se tale valutazione avvenga nella valutazione finale;
d) sempre che il Consiglio di classe, pur in presenza delle tre suddette condizioni, non decida comunque di attribuire il 6 ("ferma restando l'autonomia della funzione docente anche in materia della valutazione del comportamento").

 
 
Die Betragensnoten werden nun doch in der neuen Form vergeben - die positiven Noten gehen von 6 bis 10. Am Donnerstag, 29. Jänner, einen Tag vor Beginn der Notenkonferenzen, wird das Lehrerkollegium der HOB bei einer außerordentlichen Sitzung die neuen Richtlinien beschließen.